Führerschein der Klassen D & DE
Klasse D
Fahrzeugart Große Busse
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: |
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse: | D1 |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |
Klasse DE
Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: |
24 Jahre Ausnahmen siehe Klasse D |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse D |
Beinhaltet Klasse: | D1E, BE; C1E bei Besitz von C1 |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |