Führerschein der Klassen C & CE
Klasse C
Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: |
21 Jahre 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse: |
C1 |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |
Klasse CE
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: |
21 Jahre 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse C |
Beinhaltet Klasse: |
C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |