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Führerschein der Klassen B & BE



Klasse B


Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw


  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17
(nachvorheriger erfolgreichermedizinisch-psychologischer Untersuchung)
Beinhaltet Klasse: AM, L



Klasse BE


Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger


  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.


Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B



begleitetes Fahren ab 17



Seit dem 1. März 2007 gibt es auch in Thüringen den Modellversuch des "Führerscheins mit 17".
"Auch in Thüringen können künftig 17-Jährige ihren Führerschein machen, dürfen aber bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren selbst Fahrpraxis haben bei höchstens einem Strafpunkt in der Flensburger Kartei."
[Quelle: Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr]


Wie kann der Führerschein mit 17 erworben werden?

Mit 16 1/2 Jahren kann sich jeder Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen.
Diesem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule mit Unterricht, Fahrstunden sowie theoretischer und praktischer Prüfung.
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung bestanden hat und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.


Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht irgendjemand als Begleitperson mitgenommen werden.
    • Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.
    • Für den Beifahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze, für den Fahranfänger die 0,0 Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
    • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer - sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
    • Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet! Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.


Mit welchen Fahrzeugen darf gefahren werden?
Gefahren werden darf ein ganz normaler Pkw der Klasse B. Jedoch sollte der Versicherungsvertrag geprüft werden: Wenn der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag wegen einer günstigeren Prämie vereinbart hat, dass ausschließlich über 23-Jährige das Fahrzeug führen, dann darf ein 17-Jähriger natürlich nicht ans Steuer. Wird dagegen verstoßen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen erhebliche Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.


Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man als 17-Jähriger mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L - und zwar vollwertig, also ohne die Auflagen, die für den Pkw gelten.


Wo gilt der Führerschein mit 17?
Die Prüfbescheinigung gilt in ganz Deutschland, jedoch nicht im Ausland - spätestens vor der Grenze ist also Fahrerwechsel angesagt.

 

 


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