hotline-kub antraege-button

Icon-2

ÜBERSICHT ALLER SEMINARE

FAHRSCHULAUSBILDUNG ALLER KLASSEN


×

Hinweis

There is no category chosen or category doesn't contain any items

Führerschein der Klasse AM, A1, A2 & A

 

Klasse AM


Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW


Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
  • andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

 


Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
  • andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg


Mindestalter: 15 (Modelprojekt Thüringen)
16

Klasse A1

 

Fahrzeugart Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW,
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW


Mindestalter: 16
Beinhaltet Klasse: AM

 

 

Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

 

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Leistung: maximal 35 kW.
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg

 

Mindestalter: 18
Beinhaltet Klasse: A1, AM

 

 

Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

 

  • „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

 

 


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.