Führerschein der Klassen D1, D1E
Klasse D1
Fahrzeugart Kleine Busse
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: |
21 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse: | keine |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |
Klasse D1E
Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter: |
21 Jahre Ausnahmen siehe Klasse D1 |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse D1 |
Beinhaltet Klasse: | BE; C1E bei Besitz von C1 |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |